
IST IHRE ÖLHEIZUNG ZUKUNFTSSICHER?
Besitzer einer Ölheizung mit moderner Niedertemperatur oder Brennwerttechnik müssen sich keine Sorgen machen: Ihre vorhandene Heizungsanlage dürfen sie auch nach 2025 noch weiter betreiben.
Für neue Ölheizungen gilt dann ab 2026:
Die Ölheizung darf nur noch in Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe, installiert werden.
WARUM SICH MODERNISIEREN LOHNT?
Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, können nur in bestimmten Fällen1 weiter betrieben werden. Die Modernisierung lohnt sich schon bei Anlagen ab 20 Jahre oder älter.
Die Energie- und Heizkosten sinken deutlich – und die modernisierte Heizungsanlage mit Niedertemperatur oder Öl-Brennwerttechnik ist zukunftssicher2.
Weiterführende Informationen zu beiden Fällen von dem:
UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V.
MODERNISIERUNG LOHNT SICH: CIRCA 30 % HEIZKOSTEN SPAREN!
Modernisierungsvarianten im Vergleich3
ÖLHEIZUNG MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN KOMBINIEREN
Ölheizung mit Brennwerttechnik
Wer seine alte Ölheizung mit der effizi-enten Öl-Brennwerttechnik modernisiert, spart bis zu 30 % Brennstoff ein und senkt Emissionen und Kosten bei der Strom und Wärmeversorgung.
Öl-Brennwertgerät + Solaranlage (Warmwasser)
Wer seine effiziente Öl-Brennwertheizung mit einer solarthermischen Anlage ergänzt, kann zusätzlich sparen: Die Wärme der Solaranlage unterstützt die Warmwasserbereitung, wodurch noch weniger Brennstoff verbraucht wird.
Öl-Brennwertgerät + Solaranlage (Warmwasser + Heizung)
Noch mehr kann man sparen, wenn die Solaranlage auch die Heizung unterstützt: Ein wärmegedämmter Pufferspeicher verteilt die Wärme der Solaranlage und des Öl-Brennwertgeräts auf die Warmwasserbereitung und den Heizkreislauf.
ÖL-BRENNWERTHEIZUNG + PHOTOVOLTAIK: SO FUNKTIONIERT ES.
FRAGEN? WIR ANTWORTEN GERN!
Sie haben allgemeine Fragen rund um die Heizungsmodernisierung oder Einbindung erneuerbarer Energien? Kontaktieren Sie uns – wir antworten gern!
1 Ausnahme gelten u.a. für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Erst im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Besitzer die alte Heizung innerhalb von zwei Jahren ersetzen.
2 Da in BadenWürttemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren WärmeGesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15% erneuerbare Energien eingesetzt werden,
3 Eigene Darstellung; Quelle: https://www.zukunftsheizen.de/oelheizung/brennwertheizung.html