Um die Entlastung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag im Land gestellt werden. Dies soll unbürokratisch über Onlineplattformen möglich sein. Man rechnet mit einer Freischaltung der Antragsplattformen Ende April / Anfang Mai, wobei das von Bundesland zu Bundesland abweichen kann. Der Norden wird hier wohl Vorreiter sein, da Hamburg mit seiner Antragsplattform bereits in den Startlöchern steht. Es werden alle Rechnungen mit Lieferdatum vom 01. Januar 2022 bis 01. Dezember 2022 berücksichtigt. Damit eine Erstattung erfolgt, muss diese mindestens 100€ betragen. Die erstattungsfähige Höchstgrenze ist auf 2000€ pro Haushalt festgelegt wurden. Antragsteller kann nur der Eigentümer der Heizung oder die Mieter, welche den Energieträger selbst kaufen sein. Vermieter oder Wohneigentumsgemeinschaften können ebenfalls Anträge stellen, wenn die erhaltene Entlastung an die privaten Mieter weitergegeben wird. Bei solchen zentralen Antragstellern für ganze Gebäude sinkt jedoch der maximale Erstattungsbetrag auf 1000€ pro Haushalt. Die Anträge auf Härtefallhilfen können bis 20. Oktober 2023 gestellt werden. Berechnet wird der Entlastungsbetrag wie folgt:
0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).
Die Referenzpreise (2021) für die einzelnen Energieträger, welche gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt wurden, lauten wie folgt:
Münsterstrasse 43
49176 Hilter a.T.W.
Telefon: 0800 – 15 25 350 (Kostenfrei)
Mail: info@behrenswerth.de
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