Bestandssanierung von Öltanks auch weiterhin aktuell
Nach dem geplanten Gebäudeenergiegesetz sind Reparaturen von Heizungen auch weiterhin möglich. Das gilt auch für die für Heizungssysteme benötigten Komponenten. Ein Heizöltank steht auch weiterhin für Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit. Der Betreiber kann selbst entscheiden, wann er den Tank befüllen lässt und somit die für ihn positiven Preisschwankungen am Markt mitnehmen. Aber die Eigentümer einer Ölheizung sind auch für die Sicherheit ihres Tanks verantwortlich, sollten regelmäßig schauen, dass alles in Ordnung ist und müssen u.U. Prüfpflichten einhalten. Dies ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) festgelegt. Die Prüfpflicht gilt für alle unterirdischen Tanks, oberirdischen Tanks größer als 1.000 Liter welche sich in Schutzgebieten befinden und für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen. Eine teilweise Einbettung im Erdreich gilt als unterirdisch. Alle in Räumen aufgestellte Tanks sind oberirdisch, auch wenn es sich um einen Kellerraum handelt. Die Bestände in Deutschland zeigen, dass viele Öltanks inzwischen in die Jahre gekommen sind.